Schluss mit tropischen Nächten und überhitzten Homeoffice-Tagen – die Klarstein Aero Ring kühlt Räume bis 23 m² auf die gewünschte Temperatur herunter, ganz ohne Bohren, Wanddurchbrüche oder Monteur. Einfach hinstellen, Abluftschlauch ans Fenster, fertig.
Mit 7.000 BTU / 2,45 kW Kühlleistung und der Energieeffizienzklasse A sorgt die Aero Ring zuverlässig für angenehme Temperaturen – bei bis zu 30 % geringerem Stromverbrauch als Geräte niedrigerer Energieklassen. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 16 und 30 °C einstellen. Der integrierte 24-Stunden-Timer und der Nachtmodus passen den Betrieb automatisch an deinen Tagesablauf an.
Die Aero Ring vereint drei Funktionen in einem Gerät: mobile Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter. Das Kältemittel R290 sorgt für effizienten Betrieb. Der Geräuschpegel erreicht maximal 64 dB – leise genug für Schlafzimmer, Wohnraum und Arbeitszimmer gleichermaßen.
Alle Einstellungen lassen sich bequem über die Klarstein App steuern: Temperatur, Betriebsmodus, Timer und Gerätestatus auf einen Blick. Wer es noch einfacher mag, steuert die Klimaanlage per Sprachbefehl über Amazon Alexa oder Google Home. So lässt sich die Wohnung bereits auf dem Heimweg herunterkühlen – und du kommst in ein angenehm temperiertes Zuhause.
Ob Mietwohnung, Homeoffice oder Hotelzimmer: Die Aero Ring ist sofort einsatzbereit und lässt sich ohne feste Montage flexibel von Raum zu Raum bewegen. Das mitgelieferte Teleskop-Abluftrohr und die Fensterabdichtung machen die Einrichtung zum Kinderspiel.
Hol dir die Aero Ring – und genieß auch an heißen Tagen kühle Räume.
Artikel gehört zur Kategorie: Klimaanlagen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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