Die Badezimmerwaage ADLER AD 8183 vereint modernes Design mit höchster Präzision. Die robuste Glasplattform und die vier Dehnungsmessstreifen sorgen für zuverlässige Messergebnisse bis 180?kg mit einer Genauigkeit von 100 g.
Das große LCD-Display (72 x 30 mm) mit blauer Hintergrundbeleuchtung ermöglicht eine klare Ablesbarkeit der Werte. Zusätzlich wird die Waage von einer stilvollen blauen Rand- und Plattformbeleuchtung umrahmt, die für ein modernes, elegantes Design sorgt. Die Waage bietet flexible Maßeinheiten in kg, lb oder st und verfügt über Anzeigen für niedrigen Batteriestand und Überlastung. Die automatische Abschaltfunktion verlängert die Batterielebensdauer und erhöht den Bedienkomfort.
Die kompakte Bauweise (30 x 30 x 2,5 cm) macht die AD 8183 ideal für jedes Badezimmer, egal ob Sie Ihre Fortschritte beim Abnehmen verfolgen oder einfach Ihre Gesundheit im Blick behalten möchten.
Technische Details:
Tragfähigkeit: 180 kg / 396 lb / 28,3 st
Teilung: 100 g
Maßeinheiten: kg / lb / st
LCD-Anzeige mit blauer Hintergrundbeleuchtung (72 x 30 mm)
Blaue Rand- und Plattform-Hintergrundbeleuchtung
Automatische Abschaltung
Anzeige für niedrigen Batteriestand
Überlastungsanzeige
Hinterleuchtete Glasplattform
4 Dehnungsmessstreifen für höchste Genauigkeit
Maße: 30 x 30 x 2,5 cm
Stromversorgung: 3 x AAA-Batterien (nicht enthalten)
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Personenwaagen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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