Dieses Glätteisen mit keramikbeschichteten Aluminiumplatten ist die ideale Lösung für ein schnelles und schonendes Haarstyling. Es glättet effektiv Locken und krauses Haar und sorgt für langanhaltend glatte Ergebnisse – perfekt für den Alltag.
Dank der Keramikbeschichtung wird die Wärme gleichmäßig verteilt, wodurch das Haar geschont und vor übermäßiger Hitze geschützt wird. Gleichzeitig liegt das Gerät leicht in der Hand und ermöglicht ein angenehmes Styling ohne großen Aufwand.
Das Glätteisen ist vielseitig einsetzbar: Neben dem Glätten kann es auch zum Formen von Locken und Wellen verwendet werden. Das 360°-Drehkabel sorgt dabei für maximale Bewegungsfreiheit und verhindert ein Verdrehen des Kabels während der Anwendung.
Technische Details
Leistung: 50 W
Material: Aluminiumplatten mit Keramikbeschichtung
Plattenlänge: ca. 11 cm
Funktion: Glätten & Locken
Kabel: 360° drehbar
Eigenschaften: schnelles Aufheizen, leichtes Design
Einsatzbereich: alle Haartypen
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Haartrockner, Glätteisen & Co.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.