Der Westinghouse Bambus Standmixer verbindet modernste Technologie mit natürlicher Ästhetik und bringt Stil sowie Leistung in Ihre Küche. Als Teil der exklusiven Bambus Serie überzeugt dieses hochwertige Küchengerät nicht nur mit einem einzigartigen Bambus-Design, sondern auch mit einer beeindruckenden 1000 Watt Leistung. Perfekt geeignet für die Zubereitung von Smoothies, Shakes, Suppen, Saucen, Dips und sogar Crushed Ice, meistert dieser Blender jede Herausforderung mit Leichtigkeit. Sein großzügiger 1,75-Liter-Glaskrug ist nicht nur robust, sondern auch mit einem verriegelbaren Sicherheitsschalter ausgestattet, der für einen zuverlässigen Betrieb sorgt.
Die 6 Klingen aus rostfreiem Stahl garantieren eine außergewöhnlich effiziente Zerkleinerung sämtlicher Zutaten, von weichem Obst bis hin zu harten Nüssen oder Eiswürfeln. Dank der 4 voreingestellten Programme – Mixen, Hacken, Eis-Crushen und eine zusätzliche Puls-Funktion – können Sie ganz bequem auf Knopfdruck Ihre gewünschte Konsistenz erreichen. Die beleuchteten Tasten und das LED-Display mit Laufzeit-Countdown bieten eine intuitive Steuerung und ermöglichen Ihnen volle Kontrolle über den gesamten Mixvorgang. Mit dem Schieberegler lässt sich die Geschwindigkeit individuell anpassen.
Die durchdachte Konstruktion des Standmixers macht ihn besonders benutzerfreundlich. Der Deckel mit Einfüllöffnung erlaubt das mühelose Hinzufügen weiterer Zutaten, ohne den Deckel zu entfernen. Die rutschfesten Füße sorgen für maximale Stabilität und verhindern unerwünschte Bewegungen auf der Arbeitsfläche. Dank der hochwertigen Materialien und der erstklassigen Verarbeitung steht dieser Mixer für Langlebigkeit und Premium-Qualität.
Ein unverzichtbares Küchengerät für alle, die funktionale Perfektion mit stilvollem Design vereinen möchten. Der Westinghouse Bambus Standmixer ist die ideale Wahl für gesunde, selbstgemachte Köstlichkeiten – genießen Sie höchste Performance in einem edlen Natur-Look!
Artikel gehört zur Kategorie: Mixer & Zerkleinerer
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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