Die Klarstein UW60SF Dunstabzugshaube sorgt in kleinen bis mittelgroßen Küchen dafür, dass von Essensgeruch durchzogene Luft und Dämpfe von der Kochstelle entfernt werden. Für unterschiedlich starke Kochaktivität kann die Ablufthaube mit drei unterschiedlichen Leistungsstufen betrieben werden. Die höchste Leistungsstufe werden pro Stunde bis zu 190 Kubikmeter in der Küche umgewälzt. Mit ihrer einmotorigen Absaugtechnik halten sich sowohl Stromverbrauch als auch Lautstärke während des Betriebs in Grenzen.
Mit ihrer Breite von 60 cm passt die Dunstabzugshaube ideal über Kochflächen in üblicher Größe. Das Gerät von Klarstein kann entweder frei an einer Wand befestigt, oder unter einen Küchenschrank montiert werden. Die Unterbau-Dunstabzugshaube ist somit flexibel einsetzbar. Das dafür notwendige Schraubenset ist dem Artikel beiliegend. Damit ist die variabel montierbare Dunstabzugshaube für die meisten Küchensituationen geeignet.
Auch bei schummrigen Lichtverhältnissen möchte man sehen können, was da in den Töpfen schmort. Für diese Situationen kann die zuschaltbare LED-Beleuchtung der Ablufthaube von Klarstein verwendet und der darunter liegende Kochbereich erhellt werden.
Um das Innere der Abzugshaube und den Abluftkanal vor Verunreinigung zu schützen, besitzt die UW60SF von Klarstein zwei austauschbare und spülmaschinengeeignete Fettfilter aus Aluminium.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.