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- Best Direct® Standmixer, 450 Watt, 1,5 Liter Kenji® Food Maker Pro
Best Direct® Standmixer, 450 Watt, 1,5 Liter Kenji® Food Maker Pro
- Produktbeschreibung
- Versandinformationen
- Rückgabemöglichkeiten
Produktbeschreibung
Kenji® Food Maker Pro – Der beste Küchenhelfer für das sekundenschnelle Schneiden, Stückeln, Zerkleinern und Mischen von Lebensmitteln. Wie im Fernsehen zu sehen, können Sie erfrischende Säfte, gesunde Smoothies, leckere Rezepte, köstliche Desserts, exotische Cocktails und sogar Babynahrung zubereiten. Ideal zum Mahlen von Eis! Kommt mit Aufbewahrungsdeckel zum Mischen oder Aufbewahren von frischen Lebensmitteln. Durch die große Kapazität von 1,5 Litern, können Sie große Mengen für jede Gelegenheit zubereiten.
Achtung! Die Messer sind scharf. Seien Sie besonders vorsichtig bei der Handhabung. Immer in der Mitte anfassen.
Technische Daten:
Maße (HxBxT): 31,5x17,5x21 cm
Nettogewicht: ca. 1,58kg
Fassungsvermögen: 1500ml (48oz.)
Spannung: 220-240V
Frequenz: 50HZ
Leistung: 450W
Farbe: Schwarz / silber
Lieferumfang:
1x Kenji® Food Maker Pro
1x Kopfteil
1x Spritzschutzdeckel des Bechers
1x Großes Messer
1x Becher
1x Aufbewahrungsdeckel
1x Bedienungsanleitung
- Zerkleinern, Hacken und Mixen in Sekundenschnelle
- Spezielles Design mit doppelter Klinge aus rostfreiem Stahl
- Perfekt zum Zerkleinern von Eis
- Großes Fassungsvermögen mit 1,5 Litern
- Geräuscharmer Motor
- Energieeffizienzklasse: keine
- Enthält nicht textile Teile tierischen Ursprungs: nein
- Geschlecht: unisex
- Grundpreisauszeichnungspflicht: nein
- Elektroprodukt: ja
Gewählte Variante:
- Farbe: silber
Versandinformationen
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.
Rückgabemöglichkeiten
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- für ein Altgerät, beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, und
- für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.