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DeutschlandCard
Produktbeschreibung
Becca Standleuchte weiß
mit Fußschalter
für LED-Leuchtmittel geeignet
Als dekorativer Lichtspender ist die Stehleuchte Becca konzipiert, um in Ihren Wohnräumen in stimmungsvolles Ambiente zu schaffen. Sie kann als Zusatz- oder Akzentbeleuchtung zum Einsatz kommen. Die Leuchte eignet sich für den Einsatz von Normallampen. Leuchtmittel sind im Lieferumfang nicht enthalten. Auch umweltschonende LED-Leuchtmittel können verwendet werden. Bequem eingestellt werden kann die Stehleuchte mit dem Fußschalter.
- Elektroprodukt: Ja
- Energieeffizienzklasse-Skala: A bis G
- Ausführung: Standleuchte
- Serie: Becca
- Farbe: weiß
- Material: Metall/Reispapier
- Schalter: Fußschalter
- Schutzart: IP 20: abgedeckt
- Dimmbar: Nein
- Höhe: ca. 1250 mm
- Breite: ca. 345 mm
- Leuchtmittel: 2x A60, E27, 60W geeignet für Normallampen
- Fassung 1: E27
- Wattage: 120 Watt
- Energieeffizienzklasse: -
- Leuchtmittel enthalten?: Nein
- Leuchtmittel wechselbar?: Ja
Versandinformationen
Bei einem Bestellwert unter 50 € fällt eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4,95 € an. Die Versandkostenpauschale entfällt bei einem Bestellwert ab 50 €, sofern nicht bei einzelnen Artikeln (z.B. für große, sperrige Güter) abweichende Angaben hierzu gemacht werden. In einem solchen Fall wird auf den zuzüglichen Versandkostenzuschlag gesondert hingewiesen.
Bei Paketlieferungen durch unsere Versandpartner (u.a. DHL, UPS, GLS, Hermes) erhalten Sie per E-Mail eine Versandbestätigung. Abhängig vom Versandpartner enthält diese einen Link zur Sendungsverfolgung.
Die Lieferung der Speditionsartikel erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante, sofern auf der Produktdetailseite keine anderen Informationen angegeben sind. Bei Speditionsartikeln vereinbart die Spedition telefonisch mit Ihnen einen Liefertag. Bitte geben Sie dafür im Bestellprozess unbedingt Ihre Telefonnummer an.
Rückgabemöglichkeiten
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- für ein Altgerät, beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, und
- für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.